Das Auswahlverfahren
Zulassung über eine Verfahrensnote, die aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und zwei weiteren Unterrichtsfächern gebildet wird. Berufserfahrung, praktische Tätigkeiten oder studienrelevante außerschulische Erfahrungen in medienrelevanten Bereichen von mindestens drei Jahren können ebenfalls in die Verfahrensnote einfließen.