Das Auswahlverfahren
Ein zweistufiges Auswahlverfahren: Im ersten Schritt werden Zugangskriterien überprüft. Bewerber*innen, die diese erfüllen, werden in eine Rangliste aufgenommen. Der Rang wird bestimmt durch die Gesamtnote des vorangegangenen Studiums (60%) und die Relevanz der inhaltlichen Schwerpunkte des absolvierten Bachelorstudiengangs (40%). Nach dieser Rangliste werden Zulassungen entsprechend der Kapazität ausgesprochen.