Was du mitbringen musst
Nachweis der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife oder der Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Art. 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes (Zugang für beruflich Qualifizierte) sowie einer mindestens zwölfwöchigen praktischen Tätigkeit im Bauhauptgewerbe.


