Was du mitbringen musst
Die Allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, oder Qualifizierung über die berufliche Bildung in Verbindung mit der geltenden Berufsbildungshochschulzugangsverordnung, oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss gemäß den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz; ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache werden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung vorausgesetzt, Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.