Das Auswahlverfahren
Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Vorauswahl (Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen) und einer Aufnahmeprüfung, die aus der Präsentation eines Konzepts für eine praktische Übung, der Durchführung der praktischen Übungen und einem Bewerbungsgespräch besteht.