Das Auswahlverfahren
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen.