Das Auswahlverfahren
Auswahl durch eine Auswahlkommission, die die Zulassungsvoraussetzungen prüft und über Bedingungen und Zulassung entscheidet. Bei Defiziten von bis zu 10 ECTS-Punkten kann unter Bedingung zugelassen werden; bei geringeren Qualifikationen kann eine Eignungsprüfung durchgeführt werden.


