Das Eignungsverfahren im Detail
Sprachpraktischer Eignungstest auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens. Der Test muss absolviert werden, ist aber nicht Voraussetzung für die Einschreibung. Mit erfolgreichem Bestehen der Modulabschlussprüfung von Modul 1 gilt der sprachpraktische Eignungstest als bestanden.


