Was du mitbringen musst
Nachweis eines Bachelorabschlusses mit einem Anteil von mindestens 72 Leistungspunkten aus dem Bereich Germanistik oder allgemeine und vergleichende Sprachwissenschaft oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet; bei Kenntnissen im Umfang von weniger als 72 Leistungspunkten wird die Zulassung mit der Auflage erteilt, dass die erforderlichen Nachweise bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden.