Was du mitbringen musst
Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen), Studien- und Ausbildungsvertrag, vom Unternehmen unterzeichnetes Exemplar des Kooperationsvertrages.
