Das Auswahlverfahren
Studienplatzvergabe erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (NC) und Wartezeiten. Zusätzlich werden Nachweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung, studiengangspezifischer praktischer Vollzeittätigkeit im Sozial-, Gesundheits- oder Erziehungswesen (mindestens 6 Monate), nicht studiengangsbezogener Tätigkeit (mindestens 12 Monate), ehrenamtlicher Tätigkeit oder eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres positiv berücksichtigt.
