Das Auswahlverfahren
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze zum größten Teil (ca. 80 Prozent) nach Hochschulzugangsberechtigungs(HZB)-Note an die besten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die zuletzt zugelassene Person bestimmt mit ihrer Durchschnittsnote den Numerus Clausus (NC), der aus diesem Grund jedes Jahr variiert. Zudem beeinflusst für einen kleinen Teil der Studienplätze neben der HZB auch die Wartezeit (WZ) die Vergabe von Studienplätzen.