Das Auswahlverfahren
Vergabe erfolgt durch örtlichen Numerus Clausus auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des erforderlichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Nach Abzug von 2% der Plätze für außergewöhnliche Härtefälle erfolgt die Auswahl nach Durchschnittsnote oder bei besserer Abschlussnote allein nach dieser (Meistbegünstigung).