Das Auswahlverfahren
Wird erwartet, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird der Studiengang zulassungsbeschränkt angeboten. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren vergeben, wobei mehrere Ranglisten gebildet werden. Die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des zuletzt zugelassenen Bewerbers bestimmt die Auswahlgrenze.