Das Auswahlverfahren
Eignungsverfahren in Form eines Aufnahmegesprächs. Aus der Note des bestandenen Auswahlgesprächs und dem Prüfungsgesamtergebnis des Hochschulabschlusses wird zu gleichen Teilen eine Durchschnittsnote gebildet; die Eignung gilt als nachgewiesen bei einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser.
