Das Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden sie nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Fakultät auf Grundlage einer gebildeten Rangliste zugelassen. Berücksichtigung folgender Kriterien: Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, Note in der Hochschulreife, fachspezifische schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung.
