Das Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber die verfügbaren Studienplätze, werden diese nach Rangliste zugelassen. Kriterien sind: Note des Bachelorabschlusses, Note der Hochschulzugangsberechtigung, fachspezifische wissenschaftliche Eignung (nachgewiesen durch wissenschaftliche Assistenz oder Co-Autorschaft bei Publikationen) und heilberufsspezifische Eignung (abgeschlossene Berufsausbildung).
