Das Auswahlverfahren
Qualifikationsfeststellungsverfahren: Die Zugangskommission beurteilt anhand eingereichtter Unterlagen in einer Vorauswahl, ob eine Gesamtnote von 2,50 oder besser vorliegt oder ob Module des dritten bis sechsten Semesters mit 60 ECTS und Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bestanden sind. Bewerber, denen nicht im Rahmen der Vorauswahl Zugang gewährt wird, werden zu einer mündlichen Zugangsprüfung eingeladen.
