Das Auswahlverfahren
Qualifikationsfeststellungsverfahren. Bei fachspezifischem Abschluss mit Gesamtnote bis 2,50 direkte Zulassung; bei Gesamtnote 2,51 bis 3,75 erfolgt Zulassung nur nach erfolgreichem Auswahlgespräch. Bei fachverwandtem Abschluss sind ein erfolgreiches Auswahlgespräch und Gesamtnote von mindestens 3,75 erforderlich.


