Das Auswahlverfahren
Die Masterzugangskommission entscheidet über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber anhand der in der APO und FPO festgelegten Kriterien. Bewerber mit nicht voll gleichwertigen Abschlüssen oder schlechterer Abschlussnote als 2,5 müssen eine bestandene mündliche Zugangsprüfung absolvieren.
