Das Auswahlverfahren
Das Verfahren gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung. In der Vorauswahl entscheidet die Zulassungskommission anhand der hochgeladenen Unterlagen, welche Bewerber*innen zur Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Eignungsprüfung besteht aus einem Gespräch zu den Arbeitsproben und dem Interessenschwerpunkt der Bewerber*innen.
