Das Auswahlverfahren
Das Zulassungsverfahren besteht aus dem Hochladen der Unterlagen, dem fachspezifischen Studierfähigkeitstest und dem Auswahlgespräch. Auf der Grundlage der Durchschnittsnote der allgemeinen Hochschulreife und des fachspezifischen Studierfähigkeitstests wird zu einem Auswahlgespräch eingeladen.