Was du mitbringen musst
Ein erfolgreicher Abschluss eines der folgenden Bildungswege: Das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste Prüfung oder ein gleichwertiger ausländischer juristischer Abschluss oder ein Bachelorabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, davon mindestens 120 ECTS juristischen Inhalts sowie der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen berufspraktischen Erfahrung.
