Das Auswahlverfahren
In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Bewerber*innen mit erfüllten Zugangsvoraussetzungen und form- und fristgerecht eingereichten Unterlagen zugelassen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen: 20 % der Plätze nach Wartezeit (berechnet ab erfolgreicher BA-Absolvierung), restliche Plätze im Hochschulauswahlverfahren gemäß § 5 Abs. 3 Hochschulauswahlsatzung.