Das Auswahlverfahren
In zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen nur form- und fristgerecht eingegangene Bewerbungen teil. Nach Bildung bestimmter Vorabquoten werden 20% der verfügbaren Studienplätze nach ermittelter Wartezeit (berechnet ab dem Tag der erfolgreichen BA-Absolvierung) vergeben; die restlichen Studienplätze werden im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens nach § 5 Abs. 3 der Hochschulauswahlsatzung vergeben.