Das Auswahlverfahren
Es besteht eine hochschuleigene Zulassungsbeschränkung mit 100 Studienplätzen. Im spezifischen Auswahlverfahren werden berücksichtigt: 1. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und 2. nachgewiesene sonstige Leistungen gemäß der Satzung für das Auswahlverfahren.

