Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze werden nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben, dem folgende Kriterien zugrunde gelegt werden: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und besondere Eignungsmerkmale wie Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeit und/oder besondere schulische oder außerschulische Leistungen.

