Das Auswahlverfahren
Eine Auswahlkommission vergibt 20 Studienplätze nach einem in der Auswahlsatzung festgelegten Verfahren anhand folgender Kriterien: Abiturnote, Zusatzqualifikationen (Praktika, FöJ, Berufsausbildung, etc.) und persönliche Begründung des Studienwunsches (Motivationsschreiben).

