Was du mitbringen musst
Bestimmungen der §10 und §11 BerlHG; Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der Fassung vom 12.12.2007; abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung in einem geregelten Gesundheitsberuf gemäß Bundesministerium für Gesundheit.


