Das Auswahlverfahren
Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst eine Bewertung der Arbeitsproben des Portfolios im Rahmen der Vorauswahl zum Hauptverfahren sowie eine mündliche Prüfung im Rahmen des Hauptverfahrens. Die Kommission entscheidet aufgrund der eingereichten Arbeitsproben über die Zulassung zum Hauptverfahren (mündliche Prüfung von mindestens 10 und höchstens 30 Minuten), die sich auf die eingereichten Arbeitsproben bezieht.
