Das Auswahlverfahren
Eingangsprüfung und Sichtung der Bewerbungsunterlagen durch den Prüfungsausschuss der Fakultät, um festzustellen, ob die erworbenen Kenntnisse den fachspezifischen Anforderungen genügen. Der Studienabschluss sollte in der Regel "überdurchschnittlich gut" sein.
