Das Auswahlverfahren
Für EU-Bürger*innen und Inhaber*innen eines deutschen Abiturs erfolgt die Vergabe nach einer Aufnahmeprüfung, die Sprachkenntnisse im Englischen (B2 GER) und Deutsch (C1 GER) prüft. Für Nicht-EU-Bürger*innen ohne deutsches Abitur erfolgt die Vergabe innerhalb einer Quote von 8% anhand der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, wobei die Aufnahmeprüfungskriterien erfüllt sein müssen.

