Das Auswahlverfahren
Persönliches Auswahlverfahren ohne Numerus Clausus. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen und formalen Zulassungsvoraussetzungen folgt ein persönliches Auswahlgespräch, in dem in Einzelgesprächen und Gruppeninteraktionen die Motivation, Persönlichkeit und Ideen der Bewerberin oder des Bewerbers bewertet werden.




