Das Auswahlverfahren
Bei Zulassungsbeschränkung entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Bewertet werden neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen entsprechend der fachlichen Nähe zum Studium und der Abschlussnote nach einem Bonussystem.