Ratgeber · Investieren
Vorabpauschale bei aktiven Fonds: So funktioniert die Steuer auf thesaurierende Fonds
Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei thesaurierenden aktiven Fonds jährlich Steuern auf einen fiktiven Ertrag zahlst. Entscheidend sind Basiszins, Teilfreistellung und dein Sparer-Pauschbetrag.
11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Ertrag, auch wenn dein aktiver Fonds nichts ausschüttet.
- Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, die deine Steuerlast senkt.
- Ein Freistellungsauftrag von 1000 Euro pro Person schützt einen Teil der Erträge vor Steuerabzug.
- Beim Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Veräußerungsgewinn abgezogen.
01 · Grundlagen
Was ist die Vorabpauschale bei aktiven Fonds?
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver steuerlicher Ertrag, der unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen anfällt. Sie stellt sicher, dass du als Anlegerin oder Anleger auch bei thesaurierenden aktiven Fonds jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuerst.
Die Vorabpauschale ist ein rein steuerlicher Rechenposten, dem kein tatsächlicher Geldfluss an dich gegenübersteht. Sie stellt sicher, dass du bei aktiven Fonds auch dann einen jährlichen Mindestertrag versteuerst, wenn der Fondsmanager alle Gewinne direkt wieder anlegt und du keine Ausschüttung auf dein Konto bekommst. Für dich bedeutet das: Die Steuerlast entsteht unabhängig davon, ob du über die Erträge frei verfügen kannst.
Die depotführende Stelle berechnet die Vorabpauschale für dein Depot und führt die fällige Steuer direkt an das Finanzamt ab. Als steuerlich zugeflossen gilt der Betrag am ersten Werktag des Folgejahres. Du musst also Anfang Januar damit rechnen, dass deine Bank die Steuer einzieht, obwohl du kein Geld aus dem Fonds erhalten hast.
Bei aktiven Fonds ändert sich an der Systematik nichts: Die Vorabpauschale fällt für alle Investmentfonds an, unabhängig davon, ob ein Fondsmanagement aktiv Titel auswählt oder ein Index passiv nachgebildet wird. Entscheidend ist allein, ob dein Fonds thesauriert oder ausschüttet und wie hoch der Basisertrag ausfällt.
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der die jährliche Mindestbesteuerung von Investmentfonds sicherstellt, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird von deiner depotführenden Stelle berechnet.
Kurz erklärt
Vorabpauschale
Ein fiktiver Ertrag, der die jährliche Mindestbesteuerung von Investmentfonds sicherstellt, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird von deiner depotführenden Stelle berechnet.
02 · Schritt für Schritt
So berechnet sich die Vorabpauschale für deinen aktiven Fonds
Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Basisertrag minus Ausschüttung. Der Basisertrag hängt vom Basiszins und dem Rücknahmepreis deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn ab.
Die Berechnung beginnt mit dem Basisertrag. Deine Bank multipliziert dafür 70 Prozent des jährlichen Basiszinses mit dem Rücknahmepreis deiner Fondsanteile am ersten Börsentag des Vorjahres. Von diesem Basisertrag zieht sie die Ausschüttung des letzten Kalenderjahres ab. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale.
Bei einem thesaurierenden aktiven Fonds ist die Ausschüttung null. Die Vorabpauschale entspricht dann exakt dem Basisertrag. Bei einem ausschüttenden Fonds wird nur die Differenz zwischen Basisertrag und Ausschüttung als Vorabpauschale angesetzt, sofern die Ausschüttung geringer ausfällt als der Basisertrag.
Eine wichtige Grenze schützt dich vor Steuern auf Verluste: Der Basisertrag kann nicht höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs deines Fonds im Kalenderjahr. Hat dein aktiver Fonds an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an. Die Vorabpauschale kann außerdem niemals negativ werden.
Erst nach dieser Berechnung wird die Teilfreistellung angewendet. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur auf den verbleibenden Teil werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Die depotführende Stelle multipliziert 70 Prozent des jährlichen Basiszinses mit dem Rücknahmepreis deiner Fondsanteile am ersten Börsentag des Vorjahres. Von diesem Basisertrag wird die Ausschüttung des letzten Kalenderjahres abgezogen. Bei thesaurierenden Fonds ist die Ausschüttung null, daher entspricht die Vorabpauschale dem Basisertrag. Der Basisertrag kann nicht höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr. Bei Verlusten fällt keine Vorabpauschale an.
Basisertrag ermitteln
Die depotführende Stelle multipliziert 70 Prozent des jährlichen Basiszinses mit dem Rücknahmepreis deiner Fondsanteile am ersten Börsentag des Vorjahres.
Ausschüttung abziehen
Von diesem Basisertrag wird die Ausschüttung des letzten Kalenderjahres abgezogen. Bei thesaurierenden Fonds ist die Ausschüttung null, daher entspricht die Vorabpauschale dem Basisertrag.
Deckelung prüfen
Der Basisertrag kann nicht höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr. Bei Verlusten fällt keine Vorabpauschale an.
Teilfreistellung anwenden
Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet. Für Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei, nur 70 Prozent werden besteuert.
03 · Was gilt
Thesaurierende aktive Fonds: Wann die Vorabpauschale fällig wird
Bei thesaurierenden aktiven Fonds wird die Vorabpauschale eins zu eins aus dem Basisertrag berechnet, da keine Ausschüttung erfolgt. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen.
Bei thesaurierenden aktiven Fonds wird die Vorabpauschale immer dann fällig, wenn der Fonds im Kalenderjahr einen Wertzuwachs erzielt hat und der Basiszins positiv ist. Der Basisertrag wird in voller Höhe als Vorabpauschale angesetzt, weil keine Ausschüttung gegengerechnet werden kann. Deine Bank bucht die Steuer am ersten Werktag des Folgejahres ab.
Keine Vorabpauschale fällt an, wenn dein Fonds im Kalenderjahr an Wert verloren hat. Auch bei einem Basiszins von null oder negativ bleibt die Vorabpauschale bei null. Der Basisertrag ist zudem durch den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt: Liegt der Wertzuwachs unter dem rechnerischen Basisertrag, wird nur der niedrigere Wertzuwachs angesetzt.
Dein Freistellungsauftrag kann die Steuer auf die Vorabpauschale vollständig abdecken, wenn er noch nicht durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist. Prüfe deshalb zu Jahresbeginn, ob dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person noch ausreicht. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren stehen 2000 Euro zur Verfügung.
Die Vorabpauschale fällt bei thesaurierenden aktiven Fonds an, wenn der Fonds im Kalenderjahr einen Wertzuwachs erzielt hat und der Basiszins positiv ist. Sie fällt nicht an, wenn der Fonds an Wert verloren hat, der Basiszins null oder negativ ist oder dein Freistellungsauftrag die Vorabpauschale vollständig abdeckt.
Da fällt sie an
Da fällt sie nicht an
04 · Vergleich
Ausschüttende aktive Fonds: Vorabpauschale trotz Dividende
Auch bei ausschüttenden aktiven Fonds kann eine Vorabpauschale anfallen, wenn die Ausschüttung geringer ist als der Basisertrag. Die Ausschüttung selbst versteuerst du bereits zum Zeitpunkt der Gutschrift.
Bei ausschüttenden aktiven Fonds versteuerst du die Dividende bereits zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dein Konto. Zusätzlich kann eine Vorabpauschale anfallen, wenn die Ausschüttung geringer ist als der Basisertrag. Die Differenz zwischen beiden Werten wird dann am ersten Werktag des Folgejahres als fiktiver Ertrag besteuert.
Der Unterschied zum thesaurierenden Fonds liegt im Liquiditätsbedarf. Bei ausschüttenden Fonds behält die Bank die Steuer oft direkt aus der Dividende ein. Für die Vorabpauschale musst du dagegen selbst für ausreichende Kontodeckung sorgen, weil kein Geldfluss aus dem Fonds erfolgt.
Die Teilfreistellung gilt für beide Fondsarten gleichermaßen. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Ausschüttung und 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur auf den verbleibenden Teil werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Bei ausschüttenden aktiven Fonds fällt die Vorabpauschale nur auf die Differenz aus Basisertrag und Ausschüttung an. Die Ausschüttung selbst versteuerst du bei Gutschrift, die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für beide Ertragsarten.
| Thesaurierender aktiver Fonds | Ausschüttender aktiver Fonds | |
|---|---|---|
| Vorabpauschale | Entspricht dem vollen Basisertrag | Nur die Differenz aus Basisertrag und Ausschüttung |
| Steuerlicher Zufluss | Am ersten Werktag des Folgejahres | Ausschüttung bei Gutschrift, Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres |
| Teilfreistellung | 30 Prozent für Aktienfonds | 30 Prozent für Aktienfonds auf Ausschüttung und Vorabpauschale |
| Liquiditätsbedarf | Du musst Geld für die Steuer bereitstellen | Die depotführende Stelle darf die Steuer vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto einziehen |
05 · Im Vertrag
Basiszins und Basisertrag: Die Grundlage der Steuer
Der Basiszins leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab und wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Er bestimmt, wie hoch dein fiktiver Ertrag ausfällt.
Die Deutsche Bundesbank errechnet ihn anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgeblichen Zinssatz im Bundessteuerblatt.
Für deine Steuerlast ist nicht der volle Basiszins entscheidend, sondern nur 70 Prozent davon. Dieser reduzierte Satz wird mit dem Rücknahmepreis deiner Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres multipliziert. Das Ergebnis ist der Basisertrag, also der fiktive Mindestertrag, den der Gesetzgeber unterstellt.
Die Vorabpauschale ist die Differenz aus Basisertrag und Ausschüttung des letzten Kalenderjahres. Sie kann niemals negativ werden. Liegt die Ausschüttung über dem Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an. Der Basisertrag ist zudem auf den tatsächlichen Wertzuwachs deines Fonds gedeckelt.
Der Basiszins wird von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht ihn im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ergibt sich aus 70 Prozent des Basiszinses multipliziert mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres.
Die wichtigsten Begriffe zur Berechnung
06 · Kosten
Teilfreistellungsquote: So viel bleibt bei Aktienfonds steuerfrei
Die Teilfreistellungsquote reduziert deine Steuerlast bei Aktienfonds erheblich. Für aktive Fonds, die zu mindestens 50 Prozent in Aktien investieren, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Das gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gleichermaßen.
Die Teilfreistellung wird erst nach der Berechnung der Vorabpauschale angewendet. Deine Bank ermittelt also zunächst den vollen Basisertrag, zieht die Ausschüttung ab und wendet dann auf die Vorabpauschale die Teilfreistellung an. Nur auf den verbleibenden steuerpflichtigen Anteil werden Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag fällig.
Bei Mischfonds gelten niedrigere Teilfreistellungsquoten, bei reinen Rentenfonds entfällt die Teilfreistellung vollständig. Für dich als Anlegerin eines aktiven Aktienfonds bedeutet die Quote: Von 100 Euro Vorabpauschale bleiben 30 Euro steuerfrei, auf 70 Euro zahlst du Steuern.
Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Auf den steuerpflichtigen Anteil von 70 Prozent werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Steuerliche Belastung der Vorabpauschale bei Aktienfonds
07 · Im Vertrag
Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
Auf die Vorabpauschale wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die deine Bank direkt einbehält.
Die Abgeltungsteuer beträgt einheitlich 25 Prozent auf Kapitalerträge, zu denen auch die Vorabpauschale zählt. Deine depotführende Stelle behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Du musst dich um die Abführung nicht selbst kümmern.
Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform der Abgeltungsteuer. Der Satz beträgt ebenfalls 25 Prozent auf die steuerpflichtige Vorabpauschale. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer erhoben. Das entspricht zusätzlich 1,375 Prozentpunkten auf den steuerpflichtigen Ertrag.
Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommt noch Kirchensteuer hinzu. Der effektive Steuersatz auf die Vorabpauschale liegt damit je nach Kirchensteuersatz zwischen 26,375 und 28 Prozent, bezogen auf den steuerpflichtigen Anteil nach Teilfreistellung.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf die steuerpflichtige Vorabpauschale. Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer erhoben. Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform der Abgeltungsteuer und beträgt ebenfalls 25 Prozent.
Steuersätze auf die Vorabpauschale
08 · Checkliste
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag: So sparst du Steuern
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person nutzen. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, auch die Vorabpauschale.
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.
Prüfe zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag noch ausreichend hoch ist. Die Vorabpauschale wird Anfang Januar abgerechnet und verbraucht deinen Sparer-Pauschbetrag. Auch Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge zählen auf den Pauschbetrag.
Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen. Du kannst den Auftrag jederzeit anpassen. Wichtig ist, dass du ihn rechtzeitig vor der Abrechnung der Vorabpauschale änderst, damit deine Bank die Steuer nicht einbehält.
- Prüfe zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag noch ausreichend hoch ist.
- Beachte, dass der Sparer-Pauschbetrag 1000 Euro pro Person und Jahr beträgt.
- Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro pro Jahr.
- Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen.
- Denke daran, dass auch Zinsen und Dividenden den Pauschbetrag verbrauchen.
- Passe den Freistellungsauftrag rechtzeitig an, bevor die Vorabpauschale Anfang Januar abgerechnet wird.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Mit einem rechtzeitig angepassten Freistellungsauftrag bleibt die Vorabpauschale bis zu dieser Höhe steuerfrei.
So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag für die Vorabpauschale
Prüfe zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag noch ausreichend hoch ist
Beachte, dass der Sparer-Pauschbetrag 1000 Euro pro Person und Jahr beträgt
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro pro Jahr
Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen
Denke daran, dass auch Zinsen und Dividenden den Pauschbetrag verbrauchen
Passe den Freistellungsauftrag rechtzeitig an, bevor die Vorabpauschale Anfang Januar abgerechnet wird
09 · Hintergrund
Investmentsteuerreform und Investmentsteuergesetz: Die rechtliche Basis
Die Vorabpauschale wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und ist im Investmentsteuergesetz geregelt. Sie ersetzt die frühere Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge.
Seit 2018 gilt für alle Investmentfonds ein einheitliches Besteuerungssystem.
Ziel der Reform war es, eine Gleichstellung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu erreichen. Vor 2018 konnten Anleger mit thesaurierenden Fonds Steuern über viele Jahre aufschieben, indem sie Gewinne im Fonds beließen. Die Vorabpauschale verhindert diesen Steuerstundungseffekt.
Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du musst auch dann Steuern zahlen, wenn dein aktiver Fonds keine Ausschüttung vornimmt. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass der Fiskus jedes Jahr einen Mindestbetrag erhält. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für alle Investmentfonds ein einheitliches Besteuerungssystem. Das Investmentsteuergesetz regelt, dass auch thesaurierende Fonds jährlich einen Mindestbetrag versteuern müssen. Die Vorabpauschale ist das zentrale Instrument dieser Reform.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für alle Investmentfonds ein einheitliches Besteuerungssystem. Das Investmentsteuergesetz regelt, dass auch thesaurierende Fonds jährlich einen Mindestbetrag versteuern müssen. Die Vorabpauschale ist das zentrale Instrument dieser Reform.
Ziel der Reform war es, eine Gleichstellung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu erreichen. Vor 2018 konnten Anleger mit thesaurierenden Fonds Steuern über viele Jahre aufschieben. Die Vorabpauschale verhindert diesen Steuerstundungseffekt.
Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du musst auch dann Steuern zahlen, wenn dein aktiver Fonds keine Erträge ausschüttet. Die depotführende Stelle berechnet die Vorabpauschale automatisch und führt die Steuer ab.
10 · Schritt für Schritt
Veräußerungsgewinn: So wird die Vorabpauschale beim Verkauf verrechnet
Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Veräußerungsgewinn abgezogen. So vermeidest du eine Doppelbesteuerung desselben Ertrags.
Die Anrechnung erfolgt in voller Höhe, auch wenn bei der Vorabpauschale die Teilfreistellung angewendet wurde.
Die Berechnung läuft in mehreren Schritten: Vom Verkaufspreis deiner Fondsanteile werden zunächst die Anschaffungskosten abgezogen. Das ergibt den unbereinigten Veräußerungsgewinn. Von diesem Betrag zieht deine Bank die in den Vorjahren versteuerten Vorabpauschalen ab.
Erst auf den verbleibenden Veräußerungsgewinn wird die Teilfreistellung angewendet. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei. Auf den steuerpflichtigen Teil werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Sollte der unbereinigte Veräußerungsgewinn geringer sein als die steuerpflichtige Vorabpauschale, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsverlust. Die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Die in den Vorjahren versteuerten Vorabpauschalen werden vom unbereinigten Veräußerungsgewinn abgezogen. Auf den verbleibenden Gewinn wird die Teilfreistellung angewendet, bei Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei. Auf den steuerpflichtigen Teil werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fällig.
Veräußerungsgewinn ermitteln
Vom Verkaufspreis deiner Fondsanteile werden die Anschaffungskosten abgezogen. Das ergibt den unbereinigten Veräußerungsgewinn.
Vorabpauschale abziehen
Die in den Vorjahren versteuerten Vorabpauschalen werden vom unbereinigten Veräußerungsgewinn abgezogen. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn.
Teilfreistellung anwenden
Auf den verbleibenden Veräußerungsgewinn wird die Teilfreistellung angewendet. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei.
Steuer berechnen
Auf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
11 · Fehler vermeiden
Häufige Fehler bei der Vorabpauschale aktiver Fonds
Viele Anlegerinnen und Anleger werden von der Vorabpauschale überrascht, weil sie nicht mit einem Steuerabzug ohne Geldfluss rechnen. Diese Fehler kannst du vermeiden.
Der häufigste Fehler ist ein nicht ausreichend gedecktes Verrechnungskonto. Deine Bank darf die Steuer auch ohne deine Einwilligung vom Girokonto einziehen.
Ein weiterer Fehler ist der nicht angepasste Freistellungsauftrag. Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale voll besteuert, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Prüfe deshalb zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag die erwartete Vorabpauschale abdeckt.
Viele verwechseln die Vorabpauschale mit der zu zahlenden Steuer. Die Vorabpauschale ist der fiktive Ertrag, nicht die Steuer selbst. Auf die Vorabpauschale werden erst nach Teilfreistellung 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fällig. Die tatsächliche Steuerlast ist also deutlich niedriger als die Vorabpauschale.
Auch die Teilfreistellung wird oft übersehen. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Wer das nicht berücksichtigt, überschätzt seine Steuerlast erheblich. Plane außerdem ein, dass die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale bei späteren Verlusten nicht zurückerstattet wird.
Der häufigste Fehler ist ein nicht ausreichend gedecktes Verrechnungskonto. Deine Bank darf die Steuer auf die Vorabpauschale auch ohne deine Einwilligung vom Girokonto einziehen. Passe deinen Freistellungsauftrag rechtzeitig an und berücksichtige die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds.
Diese Fehler solltest du vermeiden
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