Wertpapierleihe Wie funktioniert das Verleihen von Aktien & ETFs?
Wertpapierleihe einfach erklärt: Wie Aktien & ETFs verliehen werden, welche Risiken entstehen & was Studierende beim Investieren wissen müssen.
- Definition: Temporäre Übertragung von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, ETF-Anteile) vom Verleiher (Lender) an einen Entleiher (Borrower) gegen eine Leihgebühr
- Rechtliche Besonderheit: Eigentum geht vorübergehend auf den Entleiher über – kein einfaches 'Ausleihen', sondern eine echte Eigentumsübertragung mit Rückgabepflicht
- Unterschied zur Wertpapierpension (Repo): Bei der Leihe gibt es keine feste Gegenleistung in Geld, sondern Sicherheiten (Collateral) plus Leihgebühr
- Wichtige Akteure: Depotbanken, institutionelle Investoren, Hedgefonds, Zentralbanken, ETF-Anbieter und Privatanleger (indirekt über Broker oder ETF-Fonds
Wertpapierleihe erklärt: Aktien und ETF-Anteile temporär übertragen
Definition: Temporäre Übertragung von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, ETF-Anteile) vom Verleiher (Lender) an einen Entleiher (Borrower) gegen eine Leihgebühr
Bei der Wertpapierleihe überträgt ein Verleiher Aktien, Anleihen oder ETF-Anteile vorübergehend auf einen Entleiher – gegen eine Leihgebühr und Sicherheiten. Als ETF-Sparender bist du möglicherweise bereits indirekt daran beteiligt, ohne es zu wissen. Dieser Artikel erklärt, wie das Prinzip funktioniert, welche Risiken existieren und was du als Anleger darüber wissen solltest.
AUF EINEN BLICK
- Rechtliche Besonderheit: Eigentum geht vorübergehend auf den Entleiher über – kein einfaches 'Ausleihen', sondern eine echte Eigentumsübertragung mit Rückgabepflicht
- Unterschied zur Wertpapierpension (Repo): Bei der Leihe gibt es keine feste Gegenleistung in Geld, sondern Sicherheiten (Collateral) plus Leihgebühr
- Wichtige Akteure: Depotbanken, institutionelle Investoren, Hedgefonds, Zentralbanken, ETF-Anbieter und Privatanleger (indirekt über Broker oder ETF-Fonds
- Alltagsrelevanz: Wer ETFs hält, ist oft indirekt beteiligt – ohne es zu wissen
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Was ist eine Wertpapierleihe? Definition und Grundprinzip
Leerverkäufe ermöglichen: Entleiher (oft Hedgefonds) leihen Aktien, verkaufen sie sofort und kaufen sie später günstiger zurück – klassische Short-Selling-Strategie
Eine Wertpapierleihe ist die temporäre Übertragung von Wertpapieren – also Aktien, Anleihen oder ETF-Anteilen – vom sogenannten Verleiher (Lender) an einen Entleiher (Borrower). Im Gegenzug stellt der Entleiher Sicherheiten (Collateral) bereit und zahlt eine Leihgebühr. Klingt einfach, ist aber juristisch komplex: Entgegen dem alltäglichen Wortverständnis handelt es sich nicht um ein schlichtes Ausleihen, sondern um eine echte, vorübergehende Eigentumsübertragung. Das bedeutet: Der Entleiher wird für die Laufzeit rechtlicher Eigentümer der Papiere – mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Dieser Punkt ist für das Verständnis der Wertpapierleihe zentral. Die Rückgabepflicht ist vertraglich vereinbart, besteht also nicht kraft Gesetzes im klassischen Sinne eines Mietvertrags, sondern auf Basis eines Wertpapierleihevertrags – international meist nach dem GMSLA-Standard (Global Master Securities Lending Agreement). Der Verleiher hat einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückübertragung gleichartiger Papiere – nicht zwingend auf dieselben Stücke. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.
Nicht zu verwechseln ist die Wertpapierleihe mit der Wertpapierpension, auch Repo (Repurchase Agreement) genannt. Bei einem Repo verkauft eine Partei Wertpapiere an eine andere und verpflichtet sich gleichzeitig, sie zu einem festen Preis und Zeitpunkt zurückzukaufen. Das Repo ist wirtschaftlich eine besicherte Geldleihe, während bei der Wertpapierleihe keine feste Geldgegenleistung fließt – stattdessen Sicherheiten plus Leihgebühr. Diese Unterschiede haben auch steuerliche und bilanzielle Konsequenzen.
An der Wertpapierleihe sind verschiedene Akteure beteiligt: Depotbanken und Verwahrstellen (Custodians) fungieren oft als Intermediäre oder betreiben eigene Leihprogramme. Institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen treten häufig als Verleiher auf. Hedgefonds sind klassische Entleiher. ETF-Anbieter verleihen Teile ihrer Fondsbestände, um die Gesamtkostenquote für Anleger zu senken. Und Privatanleger nehmen – meist ohne es aktiv zu entscheiden – indirekt über ihre ETF-Investments teil.
AUF EINEN BLICK
- Arbitrage & Marktliquidität: Market Maker nutzen Leihen, um Preislücken zwischen Märkten zu schließen und Liquidität bereitzustellen
- Settlement-Fails absichern: Wenn eine Bank Lieferpflichten nicht rechtzeitig erfüllen kann, überbrückt sie dies mit geliehenen Papieren
- Zusatzrendite für Verleiher: Fondsgesellschaften und Depotbanken erzielen Einnahmen aus Leihgebühren – ein Teil fließt oft an Fondsinvestoren zurück
- Zentralbankoperationen: EZB und nationale Zentralbanken nutzen Wertpapierleihe im Rahmen geldpolitischer Programme (z.B. Securities Lending im APP/PEPP
Die wichtigsten Motive: Von Leerverkäufen bis zur Zusatzrendite
Schritt 1 – Anfrage: Entleiher (z.B. Hedgefonds) kontaktiert Wertpapierleiheprogramm einer Depotbank oder eines Intermediärs
Der häufigste Grund, warum Marktteilnehmer Wertpapiere entleihen, ist die Ermöglichung von Leerverkäufen (Short Selling). Ein Hedgefonds, der glaubt, dass eine Aktie im Wert fallen wird, leiht sich diese Aktie, verkauft sie sofort am Markt und kauft sie später – idealerweise zu einem niedrigeren Kurs – zurück, um sie an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz aus Verkaufs- und Rückkaufpreis abzüglich der Leihgebühr ist sein Gewinn. Dieses Prinzip klingt riskant, erfüllt aber eine wirtschaftliche Funktion: Leerverkäufer tragen zur Preiseffizienz bei und decken mitunter Überbewertungen oder sogar Bilanzbetrug auf.
Ein weiteres Motiv ist die Marktstabilisierung durch Arbitrage und Liquiditätsbereitstellung. Market Maker – also Marktteilnehmer, die permanent Kauf- und Verkaufsangebote stellen – nutzen geliehene Wertpapiere, um Preislücken zwischen verschiedenen Handelsplätzen zu schließen. Ohne Wertpapierleihe wären Bid-Ask-Spreads an vielen Märkten deutlich breiter, was alle Anleger teurer käme.
Darüber hinaus dient die Wertpapierleihe der Absicherung von sogenannten Settlement-Fails. Wenn eine Bank oder ein Broker eine Lieferpflicht aus einem Wertpapiergeschäft kurzfristig nicht erfüllen kann – etwa weil sich ein Depot verzögert hat –, überbrückt sie diese Lieferlücke mit geliehenen Papieren. Das schützt die Marktintegrität und vermeidet Strafgebühren, die unter der EU-Regulierung (CSDR) bei Nichtlieferung fällig werden.
Für den Verleiher, also beispielsweise den Fonds oder die Depotbank, liegt der Anreiz in der Zusatzrendite. Die Leihgebühren – in der Branche als Lending Fee bezeichnet, meist in Basispunkten pro Jahr ausgedrückt – fließen als Ertrag in den Fonds. Ein gut aufgestellter ETF-Anbieter kann durch seine Leihprogramme die Tracking-Differenz des Fonds gegenüber seinem Index verbessern und damit für Anleger einen messbaren Mehrwert schaffen.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2 – Vereinbarung: Laufzeit, Leihgebühr (Lending Fee in Basispunkten p.a.) und Art der Sicherheiten werden vertraglich festgelegt (meist nach GMSLA-Standard
- Schritt 3 – Übertragung & Collateral: Verleiher erhält Sicherheiten (Barmittel, Staatsanleihen oder andere Aktien) im Gegenwert der geliehenen Papiere plus Aufschlag (Haircut
- Schritt 4 – Laufzeit: Tägliche Mark-to-Market-Bewertung; Sicherheiten werden bei Kursbewegungen angepasst (Margin Calls
- Schritt 5 – Rückgabe: Entleiher gibt gleichwertige Wertpapiere zurück, Verleiher gibt Sicherheiten zurück; Leihgebühr wird abgerechnet
Wie läuft eine Wertpapierleihe konkret ab?
Viele physisch replizierende ETFs verleihen Teile ihrer Bestände – erlaubt durch UCITS-Regulierung bis zu einer bestimmten Quotenobergrenze des Fondsvermögens
Der Prozess einer Wertpapierleihe beginnt mit einer Anfrage: Ein Entleiher – beispielsweise ein Hedgefonds – kontaktiert das Wertpapierleiheprogramm einer Depotbank oder eines spezialisierten Intermediärs. Er signalisiert, welche Wertpapiere er in welcher Menge und für welchen Zeitraum benötigt. Auf der anderen Seite prüft der Verleiher – oder sein Beauftragter – ob die gewünschten Papiere verfügbar sind und ob der Entleiher die Bonitätsanforderungen erfüllt.
Im zweiten Schritt einigen sich beide Parteien auf die konkreten Konditionen: die Laufzeit (oft open-ended, also ohne festes Ende, aber mit täglichem Kündigungsrecht), die Leihgebühr in Basispunkten pro Jahr sowie die Art und Qualität der zu stellenden Sicherheiten. Diese Vereinbarung erfolgt in der Praxis standardisiert auf Basis des GMSLA-Rahmenvertrags, der international anerkannt ist und Rechtssicherheit in mehreren Jurisdiktionen bietet.
Schritt drei ist die eigentliche Übertragung: Der Verleiher übergibt die Wertpapiere, der Entleiher stellt im Gegenzug Sicherheiten – Collateral – bereit. Diese können aus Barmitteln, Staatsanleihen hoher Bonität oder anderen zugelassenen Wertpapieren bestehen. Wichtig: Das Collateral übersteigt in der Regel den Wert der geliehenen Papiere um einen prozentualen Aufschlag, den sogenannten Haircut. Dieser Puffer schützt den Verleiher, falls der Entleiher ausfällt und die Papiere nicht zurückgegeben werden können.
Während der Laufzeit findet täglich eine Mark-to-Market-Bewertung statt: Steigt der Kurs der geliehenen Papiere, muss der Entleiher zusätzliches Collateral nachschießen (Margin Call). Fällt er, kann er überschüssige Sicherheiten zurückfordern. Am Ende der Laufzeit gibt der Entleiher gleichartige Papiere zurück und erhält sein Collateral zurück – der Verleiher behält die aufgelaufene Leihgebühr als Ertrag.
AUF EINEN BLICK
- Ertragsaufteilung: Die Leihgebühren fließen in den Fonds und kommen Anlegern zugute; Fondsanbieter behalten einen Anteil zur Deckung ihrer Kosten
- Risikopuffer: Regulatorisch vorgeschriebene Übersicherung (Collateral > Wert der geliehenen Papiere) schützt den Fonds bei Ausfall des Entleihers
- Transparenz: ETF-Anbieter müssen gemäß SFTR (Securities Financing Transactions Regulation) Leihquoten und Collateral-Details offenlegen – im Factsheet oder auf der Anbieterwebsite einsehbar
- Praktischer Check: Im ETF-Factsheet nach 'Securities Lending' oder 'Wertpapierleihe' suchen und Leihquote sowie Collateral-Qualität prüfen
Wertpapierleihe in ETFs: Was Anleger wissen müssen
Gegenparteirisiko (Counterparty Risk): Fällt der Entleiher aus, bevor die Papiere zurückgegeben wurden, muss der Verleiher die Sicherheiten verwerten – bei Marktturbulenzen kann das Collateral an Wert verloren haben
Viele physisch replizierende ETFs – also solche, die tatsächlich die Aktien ihres Referenzindex kaufen – verleihen Teile ihrer Bestände über Wertpapierleiheprogramme. Das ist durch die UCITS-Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) ausdrücklich erlaubt, aber mit klaren Grenzen versehen. Gemäß ESMA-Leitlinien zur effizienten Portfolioverwaltung darf ein einzelner UCITS-Fonds in der Regel nicht mehr als 50 Prozent seines Nettoinventarwerts verleihen, manche Fondsanbieter setzen eigene, niedrigere Obergrenzen.
Die Erträge aus den Leihgebühren fließen in den Fonds zurück und kommen damit mittelbar allen Anteilsinhabern zugute. Allerdings behalten Fondsanbieter in der Regel einen Anteil zur Deckung ihrer Verwaltungs- und Risikokosten ein. Wie hoch dieser Anteil ist und wie viel tatsächlich im Fonds verbleibt, variiert je nach Anbieter. Transparenz ist hier das Stichwort: Seriöse ETF-Anbieter veröffentlichen diese Kennzahlen in ihren Jahresberichten und auf ihren Websites.
Regulatorisch ist vorgeschrieben, dass das Collateral den Wert der verliehenen Wertpapiere übersteigt – der Fonds ist also übersichert. Fällt der Entleiher aus, kann der Fonds die Sicherheiten verwerten und sich am Markt mit gleichwertigen Papieren eindecken. Dieses Sicherheitsnetz ist ein wesentlicher Unterschied zur unbesicherten Kreditvergabe. In der Praxis haben große ETF-Anbieter wie BlackRock (iShares) oder die Deutsche Börse (Xtrackers) nie bedeutende Verluste durch Ausfälle im Rahmen ihrer Leihprogramme gemeldet – die regulatorischen Vorkehrungen haben sich als robust erwiesen.
Seit 2020 gilt zudem die EU-Verordnung SFTR (Securities Financing Transactions Regulation, EU 2015/2365), die eine umfassende Meldepflicht für alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte einschließlich Wertpapierleihen an ein Transaktionsregister vorschreibt. Für dich als Anleger bedeutet das: Du kannst in den Factsheets und auf den Produktseiten deines ETF-Anbieters nachlesen, wie viel Prozent des Portfolios aktuell verliehen ist und welche Art von Collateral gestellt wird. Diese Transparenz ist ein echter Fortschritt gegenüber der Zeit vor 2015.
AUF EINEN BLICK
- Reinvestitionsrisiko: Werden Barsicherheiten reinvestiert (Cash Collateral Reinvestment), entsteht ein weiteres Marktrisiko – besonders relevant in Krisenzeiten (Lehman-Beispiel 2008
- Stimmrechtsverlust: Verleiher können während der Leihperiode nicht abstimmen – kritisch bei aktivem ESG-Investing und Hauptversammlungen
- Operationelles Risiko: Fehler bei Margin-Calls oder Settlement können zu Verlusten führen
- Regulierungsrisiko: Änderungen in SFTR, UCITS oder nationaler Steuergesetzgebung können Leihprogramme verteuern oder einschränken
Risiken der Wertpapierleihe: Was kann schiefgehen?
BaFin: Nationale Aufsichtsbehörde überwacht Wertpapierleiheprogramme von deutschen Fondsgesellschaften und Banken
Das bedeutsamste Risiko der Wertpapierleihe ist das Gegenparteirisiko (Counterparty Risk): Fällt der Entleiher aus – etwa weil er insolvent wird –, bevor er die Papiere zurückgegeben hat, muss der Verleiher die Sicherheiten verwerten. In normalen Marktphasen reicht das Collateral in der Regel aus, um die geliehenen Papiere am Markt zurückzukaufen. In Krisenzeiten jedoch können sowohl die geliehenen Aktien im Wert gestiegen als auch das Collateral im Wert gefallen sein – eine Doppelbewegung, die den Puffer aufzehren kann. Die Lehman-Brothers-Insolvenz 2008 hat dieses Szenario real werden lassen: Einige Fonds mit Barsicherheiten hatten diese in kurzfristige Geldmarktinstrumente reinvestiert, die nach dem Zusammenbruch kaum noch liquidierbar waren.
Dieses sogenannte Reinvestitionsrisiko entsteht, wenn Barsicherheiten (Cash Collateral) ihrerseits investiert werden, um weitere Erträge zu erzielen. Geht diese Reinvestition schief, ist der Fonds schlechter abgesichert als auf dem Papier dargestellt. Regulatoren haben seit 2008 strenge Anforderungen an die Qualität solcher Reinvestitionen gestellt – dennoch bleibt dieses Risiko konzeptionell bestehen und sollte Anlegern bewusst sein.
Ein weiterer Punkt, der für wertebewusste Anleger relevant ist: Während der Leihperiode verliert der Verleiher das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Wer aktiv ESG-Kriterien verfolgt und seine Stimmrechte nutzen möchte, um auf Unternehmensführung einzuwirken, kann dies für die Dauer der Leihe nicht tun. Einige Fondsanbieter rufen Aktien für wichtige Abstimmungen temporär zurück – aber das ist keine systematische Praxis aller Anbieter und verursacht Transaktionskosten.
Schließlich gibt es operationelle Risiken: Fehler bei Margin-Calls, Verzögerungen im Settlement oder technische Probleme bei der täglichen Neubewertung können im Extremfall zu Verlusten führen. Diese Risiken sind durch Automatisierung und regulatorische Aufsicht stark reduziert worden, aber nicht vollständig eliminierbar. Für dich als ETF-Anleger sind diese Risiken jedoch stark mittelbar – du hast keinen direkten Einfluss, aber auch keine direkte Haftung darüber hinaus, was im Fondsvermögen liegt.
AUF EINEN BLICK
- SFTR (EU 2015/2365): Meldepflicht für alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an ein Transaktionsregister; gilt seit 2020 für Finanzunternehmen
- UCITS-Richtlinie & KAGB: Regeln zulässige Leihquoten, Collateral-Anforderungen und Interessenkonflikte für Investment-fonds in Deutschland
- ESMA-Leitlinien: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gibt detaillierte Richtlinien zur effizienten Portfolioverwaltung inkl. Wertpapierleihe heraus
- EZB-Programm: Die Europäische Zentralbank betreibt eigene Wertpapierleihefazilitäten für im Rahmen von APP/PEPP gehaltene Anleihen – transparent auf der EZB-Website dokumentiert
Regulierung: Wer kontrolliert die Wertpapierleihe in Deutschland und Europa?
Wertpapierleihe: Eigentum geht über, Gegenleistung ist Sicherheit + Leihgebühr, keine feste Rückkaufverpflichtung zu fixem Preis
In Deutschland ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die zentrale Aufsichtsbehörde für Wertpapierleiheprogramme von Fondsgesellschaften und Banken. Sie überwacht, ob die gesetzlichen Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) eingehalten werden. Das KAGB setzt in Deutschland die europäische AIFMD-Richtlinie für alternative Fonds und die UCITS-Richtlinie für Publikumsfonds um und enthält unter anderem Vorgaben zu zulässigen Leihquoten, Collateral-Qualität und zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Fondsgesellschaft und Anleger.
Auf europäischer Ebene setzt die SFTR (Securities Financing Transactions Regulation, EU 2015/2365) den Rahmen für Transparenz und Meldepflichten. Seit 2020 müssen Finanzunternehmen alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – inklusive Wertpapierleihen und Repos – an ein zugelassenes Transaktionsregister melden. Diese Daten stehen Aufsichtsbehörden zur Verfügung und ermöglichen eine systemische Risikoüberwachung. Für Anleger schlägt sich das in der Prospektpflicht nieder: ETF-Anbieter müssen in ihren Verkaufsprospekten und regelmäßigen Berichten über Leihaktivitäten informieren.
Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ergänzt diesen Rahmen durch detaillierte Leitlinien zur effizienten Portfolioverwaltung. Diese Leitlinien konkretisieren, welche Arten von Collateral zulässig sind, wie die Diversifizierung der Sicherheiten aussehen muss und wie Interessenkonflikte zu managen sind – etwa wenn eine Fondsgesellschaft konzernintern Wertpapiere verleiht und die Leihgebühren teilweise einbehält.
Das Gesamtgefüge aus BaFin-Aufsicht, KAGB, SFTR und ESMA-Leitlinien macht die Wertpapierleihe in Europa zu einem der am stärksten regulierten Segmente des Kapitalmarkts. Das bedeutet nicht, dass alle Risiken eliminiert sind – aber es bedeutet, dass die Spielregeln klar definiert und öffentlich einsehbar sind. Für Anleger, die sich erstmals mit ETF-Investments beschäftigen, ist das eine beruhigende Ausgangslage.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Wertpapierleihe: Eigentum geht über | Gegenleistung ist Sicherheit + Leihgebühr, keine feste Rückkaufverpflichtung zu fixem Preis |
| Repo (Repurchase Agreement/Wertpapierpension): Verkauf mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem festgelegten Preis und Zeitpunkt – de facto Geldleihe besichert mit Wertpapieren | , |
| Steuerliche Unterschiede: Repos gelten als Geldmarktgeschäfte, Wertpapierleihen werden anders bilanziert und gemeldet | , |
| Einsatzzweck: Repos dominieren im Bankensektor zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung; Wertpapierleihen werden häufiger für Leerverkäufe und Settlement genutzt | , |
| Für ETF-Anleger relevant: Die meisten ETF-Leihprogramme sind echte Wertpapierleihen, keine Repos | , |
Wertpapierleihe vs. Wertpapierpension (Repo): Die wichtigsten Unterschiede
Keine aktive Entscheidung nötig: Als ETF-Sparer nimmst du passiv an Leihprogrammen teil – du musst nichts aktiv zustimmen, solltest aber informiert sein
Wertpapierleihe und Repo (Repurchase Agreement, dt. Wertpapierpension) werden oft in einem Atemzug genannt – sie sind aber strukturell verschieden. Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher Eigentum an Wertpapieren auf den Entleiher. Die Gegenleistung ist kein Geld zu einem festgelegten Rückkaufpreis, sondern Sicherheiten plus eine separate Leihgebühr. Es gibt keine feste Preisvereinbarung für die Rückübertragung.
Beim Repo hingegen verkauft eine Partei Wertpapiere an eine andere und vereinbart gleichzeitig den Rückkauf zu einem festgelegten Preis und Termin. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Rückkaufpreis entspricht dem Zinssatz (Repo-Rate) und macht das Repo wirtschaftlich zu einem besicherten Kredit. Der Kreditgeber hält die Wertpapiere als Sicherheit; der Kreditnehmer erhält Liquidität. Repos dominieren daher den kurzfristigen Geldmarkt und sind ein zentrales Instrument der Zentralbanken – auch der EZB – zur Liquiditätssteuerung im Bankensystem.
Die steuerlichen und bilanziellen Unterschiede sind ebenfalls bedeutsam: Repos werden in Deutschland als Geldmarktgeschäfte behandelt und entsprechend bilanziert. Wertpapierleihen hingegen werden nach anderen Regeln ausgewiesen. Für Fondsgesellschaften und Banken hat das Auswirkungen auf Eigenkapitalanforderungen, Meldepflichten und die Art der steuerlichen Erfassung der Erträge.
Im praktischen Einsatz ergänzen sich beide Instrumente: Repos werden bevorzugt genutzt, wenn eine Bank kurzfristig Liquidität braucht. Wertpapierleihen kommen zum Einsatz, wenn ein Marktteilnehmer konkrete Wertpapiere – nicht Geld – benötigt, zum Beispiel für Leerverkäufe oder zur Erfüllung von Lieferpflichten. Für dich als Anleger ist der Unterschied vor allem dann relevant, wenn du verstehen möchtest, welche Instrumente dein Fonds oder deine Bank im Hintergrund einsetzt.
AUF EINEN BLICK
- Renditevorteil prüfen: ETFs mit Leihprogrammen können eine geringfügig bessere Tracking-Differenz aufweisen; im direkten Vergleich lohnt sich ein Blick auf die Total Cost of Ownership
- ETF ohne Leihe wählen: Wer Leihe meiden möchte, kann nach Fonds suchen, deren Factsheet explizit 'No Securities Lending' ausweist
- Brutto-Netto verstehen: Dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Kapitaleinkünften beeinflusst, ab wann und wie viel du investieren kannst – dein Brutto-Netto-Rechner hilft
- Langfristperspektive: Bei einem langfristigen ETF-Sparplan (über die Jahre bis zur Rente) sind die Risiken der Wertpapierleihe durch Regulierung und Diversifikation deutlich begrenzt
Was bedeutet die Wertpapierleihe für deine Geldanlage?
Als ETF-Sparender triffst du in der Regel keine aktive Entscheidung für oder gegen die Wertpapierleihe – du nimmst passiv daran teil, sofern dein Fonds ein entsprechendes Programm betreibt. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Anlass informiert zu sein. Schau in das Factsheet deines ETF: Dort findest du Angaben darüber, ob und in welchem Umfang Wertpapierleihe betrieben wird, welche Art von Collateral gestellt wird und wie die Erträge aufgeteilt werden.
Ein messbarer Vorteil von ETFs mit Leihprogramm kann eine günstigere Tracking-Differenz sein – also eine geringere Abweichung der Fondsrendite von der Indexrendite. Da die Leihgebühren dem Fonds zufließen, können sie die laufenden Kosten kompensieren oder sogar übersteigen. Im direkten Vergleich zweier ETFs auf denselben Index lohnt sich daher ein Blick auf die tatsächliche Tracking-Differenz über mehrere Jahre, nicht nur auf die ausgewiesene Gesamtkostenquote (TER).
Wer die Wertpapierleihe aus Überzeugung meiden möchte – etwa aus ESG-Gründen wegen des Stimmrechtsverlusts – kann gezielt nach Fonds suchen, deren Verkaufsprospekt explizit festhält, dass keine Securities Lending betrieben wird. Solche Produkte existieren, sind aber in der Auswahl eingeschränkter. Es ist letztlich eine persönliche Abwägung zwischen Renditepotenzial, Transparenzanspruch und Wertehaltung.
Wenn du aus einem Nebenjob oder aus Kapitaleinkünften Geld verdienst, lohnt es sich außerdem zu verstehen, wie Kapitalerträge besteuert werden. Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällt in Deutschland Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuerschuld). Der Sparerpauschbetrag schützt alleinstehende Anleger mit bis zu 1.000 Euro Kapitalerträgen pro Jahr von der Besteuerung – für Zusammenveranlagte sind es 2.000 Euro. Wer unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026, ledig) bleibt, kann außerdem eine Günstigerprüfung beantragen und die Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuern lassen – was sich in der Regel lohnt.
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Häufige Fragen
Die Wertpapierleihe eines ETFs ist grundsätzlich durch Sicherheiten gedeckt, die der Entleiher hinterlegen muss. Sollte der Entleiher ausfallen, können diese Sicherheiten verwertet werden, um den Schaden zu decken, wodurch ein Totalverlust unwahrscheinlich, aber nicht vollständig ausgeschlossen ist. Zudem unterliegen ETFs in Deutschland der Aufsicht durch die BaFin, die bestimmte Anforderungen an das Risikomanagement stellt.
Bei einer Wertpapierleihe erhält der ETF eine Leihgebühr, die in der Regel an die Fondsgesellschaft und die Anleger fließt, während Dividenden dem Entleiher zustehen, da er die Aktien während der Leihdauer hält. Als Anleger im ETF profitierst du jedoch indirekt von den zusätzlichen Erträgen aus der Leihgebühr, die die Gesamtrendite des Fonds leicht erhöhen können. Die Dividenden selbst gehen dir also nicht verloren, sondern werden durch die Leihgebühr kompensiert.
Ja, als Privatperson kannst du deine Aktien über deine Depotbank im Rahmen eines Wertpapierleihprogramms verleihen, sofern deine Bank diesen Service anbietet. Du erhältst dafür eine Leihgebühr, die von der Nachfrage nach den jeweiligen Wertpapieren abhängt, aber du trägst auch das Risiko eines Ausfalls des Entleihers, auch wenn die Bank in der Regel Sicherheiten verlangt. Die Erträge aus der Leihe müssen in der Steuererklärung als Kapitaleinkünfte angegeben werden.
Bei der Wertpapierleihe überlässt du als Eigentümer deine Wertpapiere gegen Gebühr einem Entleiher, der sie für eigene Zwecke nutzt, während du das wirtschaftliche Risiko und die Erträge behältst. Beim Leerverkauf verkauft ein Marktteilnehmer Wertpapiere, die er nicht besitzt, sondern sich leiht, um auf fallende Kurse zu spekulieren, und muss sie später zurückkaufen. Die Wertpapierleihe ist also ein Instrument, das Leerverkäufe erst ermöglicht, aber nicht mit ihnen identisch ist.
Collateral bezeichnet die Sicherheiten, die der Entleiher bei einer Wertpapierleihe hinterlegen muss, um den Wert der geliehenen Papiere abzusichern. Diese Sicherheiten bestehen meist aus liquiden Mitteln oder hochwertigen Staatsanleihen und werden täglich an den aktuellen Marktwert angepasst. Für dich als Anleger bedeutet das, dass im Falle eines Ausfalls des Entleihers die Sicherheiten verwertet werden können, um deinen Verlust zu begrenzen.
In Deutschland und der EU gibt es keine gesetzliche Obergrenze für den maximalen Anteil eines ETF-Portfolios, der verliehen werden darf, aber die Fondsgesellschaften legen in den Fondsbedingungen eigene Limits fest. Üblich sind Obergrenzen von bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens, wobei viele Anbieter konservativere Schwellen wählen. Die ESMA-Richtlinien verlangen jedoch, dass die Wertpapierleihe im Einklang mit dem Anlegerinteresse steht und ausreichend besichert ist.
Die EZB spielt bei der Wertpapierleihe vor allem als Marktteilnehmer eine Rolle, da sie im Rahmen ihrer Geldpolitik Wertpapiere von Geschäftsbanken leiht oder als Sicherheit akzeptiert. Sie beeinflusst dadurch die Liquidität und die Zinssätze im Geldmarkt, was indirekt auch die Konditionen für Wertpapierleihgeschäfte privater Anleger beeinflusst. Direkte Regulierungsbefugnisse über die Wertpapierleihe von ETFs hat die EZB jedoch nicht, diese liegen bei den nationalen Aufsichtsbehörden.
Ja, auch du musst Einnahmen aus Wertpapierleihe in Deutschland versteuern, da sie als Kapitaleinkünfte gelten und dem Abgeltungsteuersatz unterliegen. Der Sparerpauschbetrag, der für alle Anleger gilt, kann jedoch dazu führen, dass du keine Steuern zahlst, wenn deine gesamten Kapitaleinkünfte unter diesem Freibetrag bleiben. Du musst die Erträge in deiner Steuererklärung angeben, auch wenn keine Steuer anfällt, um den Freibetrag zu nutzen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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