Was du mitbringen musst
Hochschul- bzw. Fachhochschulreife oder Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird oder Bestehen einer Zugangsprüfung nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist, oder Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung