Das Auswahlverfahren
Zulassung nach Voraussetzungen; bei Abschlussnote 3,0–3,2 ist persönliche Eignung nachzuweisen. Für Bewerber ohne betriebswirtschaftlichen Abschluss oder mit dreijähriger einschlägiger Berufstätigkeit ist eine Eignungsprüfung erforderlich.

