Anrechenbare vor- und außeruniversitäre Leistungen/Sprachausbildung gemäß §11 Abs. 2 APO (HAW)
Anerkennung von berufsfeldbezogenen vor- und außeruniversitären Leistungen sowie Sprachausbildung im Englischen (SLP 3332) für Offizieranwärter und zivile Studierende.