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§ 770 BGB bezieht sich auf Einreden (Bürge) der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit. Ist die Norm auch für andere Einreden/Einwendungen heranziehbar?
Ja, es können auch Minderung, Rücktritt, Widerrufsrechte, Verjährung, Unmöglichkeit usw... analog herangezogen werden.
Was geschieht, wenn der Bürge den Gläubiger befriedigt ?
Dann geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner cessio legis gem. § 774 I S.1. BGB auf den Bürgen über.
Der Bürge kann nun gegen den Hauptschuldner kondizieren.
Welches Argument spricht gegen die Personenidentität von Bürge und Hauptschuldner ?
Nach § 774 I S.1. BGB geht die Forderung cessio legis auf den Bürgen über, wenn er sie befriedigt.
Auch bringt eine Personenidentität keine Sicherung, was der Sinn der Bürgschaft ist. Andernfalls ist auf die Realsicherheiten an Sachen zu verweisen.
Welche Rechtsverhältnisse bestehen in einer Bürgschaftskonstellation ?
Hauptschuldverhältnis: Gläubiger-Schuldner (Akzessorität!)
= ohne Hauptschuld keine Bürgschaft.
Bürgschaftsverhältnis: Bürge-Glaubiger (Bestimmtheitsgrundsatz!)
= ohne Bestimmtheit keine Haftung.
Innenverhältnis: Bürge-Schuldner (Auftrag, GoA - Abstraktion!)
= keine Bürgschaft, trotzdem Innenverhältnis.
Welche Anforderungen werden an das Innenverhältnis geknüpft ?
Für das Innenverhältnis bedarf es keiner Rechtsbeziehung. sodass auch § 677 BGB GoA, § 662 BGB Auftrag, § 675 BGB Geschäftsbesorgung ausreichen.
Müssen der Bürge und der Hauptschuldner personenverschieden sein ?
Ja!
Wie viele Rechtsverhältnisse umfasst eine Bürgschaftskonstellation.
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Welchen Vertragscharakter weist die Bürgschaft auf ?
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, denn der Bürge übernimmt nicht nur eine fremde Schuld, sondern begründet auch eigene Pflichten, neben denen der Hauptschuldners (Einstandspflicht).
Befriedigt er den Schuldner, dann erfüllt er eigene Pflichten.
Ist die Bürgschaft ein Rechtsgrung gem. § 812 BGB ?
Ja!
Wann ist die Bürgschaft kein Rechtsgrund i.S.v. § 812 BGB ?
Ist die Bürgschaft nichtig, dann entfällt der Rechtsgrund und der Bürge kann vom Gläubiger kondizieren.
Kann der Bürge gem. § 812 I BGB vom Gläubiger kondizieren, wenn der Haupschuldner die Schuld beglichen hat ?
Ja!
Was ist eine Bürgschaft ?
Eine Bürgschaft ist eine Personalsicherheit, durch die sich ein Dritter verpflichtet, für die Schuld eines anderen einzutreten.
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