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Arbeitsrecht
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I. Keine abweichende einzel- oder kollektivvertragliche Regelung
II. Erfüllbarer Anspruch auf Arbeitsleistung
III. Ordnungsgemäßes Angebot des AN
a) grundsätzlich tatsächlich, § 294 BGB
b) wörtliches Angebot reicht gem. § 295 BGB aus, wenn der AG die Annahme der Arbeit abgelehnt hat
c) Angebot ist nach § 296 BGB entbehrlich, wenn der AG eine kalenderterminbestimmte Mitwirkungshandlung (Bereitstellung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und Zuweisung von Arbeit) nicht vornimmt
IV. Möglichkeit der Arbeitsleistung
V. Fähigkeit und Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung (§ 297 BGB)
VI. Nichtannahme der Arbeitsleistung (§§ 293, 298 BGB)
Arbeitsrecht
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I. Arbeitsverhältnis
II. Schriftliche Kündigungserklärung § 623
III. Wahrung der Kündigungsfrist
IV. Rechtzeitige Klageerhebung durch den Arbeitnehmer (§ 4 Satz 1 KSchG) oder nachträgliche Klagezulassung (§ 5 KSchG)
V. Allgemeine Voraussetzungen einseitiger Gestaltungserklärungen
VI. Kein gesetzlicher, tarif- oder einzelvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung
VII. Keine Nichtigkeit der Kündigung
a) Kein Verstoß gegen §§ 138, 242, 612a, 613a Abs. 4 BGB, §§ 1, 7 AGG usw.
b) Kein Fehlen einer erforderlichen behördlichen Zustimmung (§ 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX etc.)
VIII. Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG)
IX. Allgemeiner Kündigungsschutz
a) Anwendbarkeit des KSchG
b) Soziale Rechtfertigung der Kündigung
aa) Personenbedingte Gründe, insb. Negativprognose
(1) Kündigungsgrund
(2) Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
(3) Rechtfertigung/ Zumutbarkeit auch bei Interessenabwägung
bb) Verhaltensbedingte Gründe, die idR eine vorherige Abmahnung erfordern
(1) Kündigungsgrund
(2) Verhältnismäßigkeit
(3) Interessenabwägung
cc) Betriebsbedingte Gründe
(1) Unternehmerische Entscheidung
(2) Wegfall des Arbeitsplatzes
(3) Soziale Auswahl
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