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Drohen Definition
In Aussicht stellen
roh misshandeln i.S.d. §225 Definition
Misshandeln: Interpretation wie bei §223;
roh: (objektive) Handlungsfolgen von erheblichem Gewicht, die auf eine "gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung" (subjektives Merkmal) zurückzuführen sind
Quälen i.S.d. §225 Definition
Zufügen von länger andauernden oder wiederholten Leiden körperlicher oder seelischer Art
körperliche Misshandlung Definition
jede üble oder unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
"geeignet" für Gesundheitsschädigung i.S.d. §224
abstrakt Schädlichkeit erwiesen und konkret Schädigung möglich
Behandlung i.S.d. §224 Abs. 5
die Verletzungshandlung
weiterhin umstritten:
- konkrete Lebensgefährdung muss bewirkt werden
- abstrakte Lebensgefährlichkeit ausreichend
- Behandlung muss eine Handlung darstellen, die objektiv geeignet ist, eine konkrete Lebensgefahr herbeizuführen.
Arglosigkeit Definition
arglos ist, wer sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (=Zeitpunkt des §22) keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht
Schlägerei i.S.d. §231
tätliche Auseinandersetzung von mindestens 3 Personen
Grausamkeit Definition
Zufügung von Schmerzen und Qualen, die über das mit der Tötung notwendigerweise verbundene Maß weit hinausgehen; hinzukommen muss "gefühllose, unbarmherzige" Gesinnung, aber vage!
a.A.: Kenntnis der objektiven Grausamkeit ausreichend
Verdeckungsabsicht (--> Verdecken einer anderen Straftat §211) Definition
wird durch das Streben des Täters charakterisiert , sich der Entdeckung wegen einer vorangegangenen Straftat zu entziehen.
mit Verdeckungsabsicht tötet, wem es darauf ankommt, durch die Tötung entweder die Aufdeckung der Vortat in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang oder die Aufdeckung seiner Täterschaft zu verbergen.
Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften) Zustandes
Verfälschen i.S.d. §267 Definition
Herstellen einer unechten aus einer echten Urkunde (Sonderfall des Herstellens)
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