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Eigenschaften der Rechtssprache
- Rechtssprache in DE äußerlich Umgangssprache (z.B. Beruf statt Profession)
- Rechtssprache dennoch autonome Sprache mit eigener Art der Bedeutungserzeugung
Staat
- umfasst alle Aspekte des Staatsrechts (Regeln, Normen)
- Staatsdefinition nach Jellinek am geläufigsten, aber nicht deskriptiv
- relevant bei Bildung neuer Staaten o Grenzkonflikten im Völkerrecht
- Früher noch Anerkennung anderer Staaten als Kriterium
Staatsgebiet
Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der als ausschließlicher Herrschaftsbereich dem Staat zugewiesen ist
Staatsvolk
Sesshafter & in der Absicht auf einen dauerhaften Zusammenschluss angelegten Personenverband
--> eth. Merkmale spielen keine Rolle, Fokus auf Staatsangehörigkeit
Staatsgewalt
Eine organisierte Herrschaft, die mutmaßlich dauerhaft ist und hinreichend effektiv ist sowie zumindest rechtlich unabhängig ist
--> Art der Legitimität irrelevant
Kritik an Jellinek
- Erklärt nicht warum, die drei Elemente notwendig und hinreichend für den Staat sind
- fehlende Aktualität
- Drei Elemente nicht voneinander abgegrenzt, z.T. zirkulär (z.B. Staatsangehörigkeit von Staatsgewalt bestimmt)
Souveränität
- Eigenschaft der Staatsgewalt
- Innere, staatsrechtliche Definition: Gewaltmonopol im inneren des Staates
- äußere, völkerrechtliche Definition: staatliche Unabhängigkeit von anderen Staaten oder supranationalen Organisationen, keine rechtliche Abhängigkeit
Verfassung
- umgs. Definition: Verfassung im formellen Sinne, Gesetz, dass Entscheidungen für das Staatssystem vorab trifft (z.B. GG)
--> in besonderem Verfahren erzeugt
--> meist nur unter bestimmten Bedingungen änderbar
--> steht normenhierarchisch über anderen Gesetzen
--> meist: Zusammenfassung in Verfassungsurkunde
- materielle Definition: alle Vorschriften, die die Beschaffenheit & Arbeitsweise des Staates regeln (nicht nur GG sondern z.B. BWahlG)
Primärrecht der EU
- Erfüllt Verfassungsfunktion für die EU
- Grundrechtecharta, EUV, AEUV, Gewohnheitsrecht des EuGH, allg Rechtsgrundsätze des Unionstechts
- Kritik: EU kein Staat, Verfassungsbegriff oft mit Staatlichkeit verknüpft, keine verfassungsgebende Gewalt & keine zusammenfassende Verfassungsurkunde
- ABER: EU Staatenverbund & Verknüpfung an Staatlichkeit aus der zeit gefallen
Einfaches Recht unter dem GG
- Einteilung nach Rechtsgebieten
- Einteilung nach erlassendem Hoheitsträger (Bundes/Landesrecht)
- Einteilung nach dem Erzeugungsmodus
. Formelles Bundesgesetz/Parlamentsgesetz (Art. 76 ff.)
- Einteilung nach Öffentlichem & Privatrecht
Sekundärrecht der EU
- Einfaches Recht der EU
- Aufgrund von Artikeln im Primärrecht erlassen
- Unterscheidung zwischen Verordnungen & Richtlinien (Art. 288 AEUV)
Sprache & Recht
- Formulierung des Gesetzes & Definition von Rechtsbegriffen beeinflussen deren Auslegung oder Interpretation direkt
- Juristen sammeln Fakten auf Basis eigener Frameschemata & Übersetzung dieser Fakten in geframte Erzählung (Sachverhalt)
- Linguistische Komponente präsent, eigene Rechtssprache
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