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Teilbürgschaft
Zeitbürgschaft
2 Möglichkeiten:
Akzessorisches Sicherungrecht
Ein Sicherungsrecht ist dann akzessorisch, wenn sein Entstehen oder Erlöschen, sein Umfang, seine rechtliche Zuordnung und seine Durchsetzbarkeit vom Bestehen der Hauptschuld abhängt.
Weiche Patronatserklärung
Patronatserklärung ist „weich“, wenn sie – etwa als reine Absichtserklärung – in rechtlich unverbindlicher Weise erklärt wird.
Bsp.:
„Wir nehmen prinzipiell Einfluss auf unsere Tochtergesellschaften, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen.“
Schuldverhältnis
Ein Schuldverhältnis ist ein rechtlich geordnetes Lebensverhältnis (Rechtsverhältnis), an dem mindestens zwei Personen (Gläubiger und Schuldner) beteiligt sind. Es bildet die Grundlage für bestimmte Leistungspflichten des Schuldners und/oder sonstige Verhaltenspflichten der Parteien.
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind – im Unterschied zu den Pflichten – Verhaltensanforderungen, deren Nichtbeachtung lediglich Rechtsnachteile mit sich bringt. Anders als die Pflichten, können sie keine Schadensersatzansprüche auslösen.
z.B.:
Teilbarkeit einer Leistung
Teilbar ist eine Leistung dann, wenn sie ohne Wertminderung für die einzelnen Teilleistungen als solche und ohne Beeinträchtigung des Leistungszwecks in Teilleistungen zerlegt werden kann.
Realsicherheiten
Realsicherheiten geben dem Gläubiger im Sicherungsfall das Recht, den Gegenstand (Sache, Recht, Grundstück), an dem das Recht bestellt ist, zu Geld machen zu dürfen.
Formfreiheit
(Teil der Vertragsfreiheit)
Grundsätzlich bedürfen Rechtsgeschäfte keiner speziellen Form.
Schuldbeitritt
Bei einem Schuldbeitritt (auch Schuldmitübernahme, kumulative Schuldübernahme) haftet der Beitretende nicht für eine fremde Schuld, sondern will die Verbindlichkeit des „Hauptschuldners“ zu seiner eigenen machen.
FOLGE:
Personalsicherheiten
Personalsicherheiten sind solche, bei denen die Bonität des Sicherungsgebers dem Gläubiger genügt. Bei den Personalsicherheiten geht es also immer um einen Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen den Sicherungsgeber.
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