Voraussetzung:
1. Eigenhändig geschrieben § 2247
2. Eigenhändig unterschrieben
P. Fehlende Unterschrift auf niedergeschriebenen Text
- genügt es, wenn am Anfang Namen genannt und auf Briefumschlag unterschrieben?
- Unterschrift: Identitäts - und Abschlussfunktion
-> Verhinderung von Fälschungen
-> Sicherstellung das Text den Testierwillen des Erblassers vollständig wiedergibt
-> Selbstbezeichnung am Anfang keine Unterschrift
Unterschrift auf Umschlag
- umstritten:
- enger äußerer und innerer Zusammenhang zwischen Umschlag und eingelegten Blatt bestehen
-> äußerer Zusammenhang: kann durch Verschließen des Umschlags hergestellt werden
-> innerer: durch Bezugnahme des Textes auf Umschlag
- genügt nicht, wenn Umschlagsunterschrift selbstständige Bedeutung hat -> “Nach meinem Tod öffnen”