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Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Besorgnis der Befangenheit
Besteht bei einer Partei die subjektive Sorge, dass der Richter Befangen ist und ist diese Sorge objektiv nachvollziehbar kann der Richter abgelehnt werden §42 ZPO
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Wann besteht eine rechtshängige Klage
Der Kläger erstellt eine Klageschrift (§253 ZPO), die er bei Gericht einreicht. Das Gericht stellt die Klageschrift dem Beklagten zu (§253 Abs.1, §§ 166 ff. ZPO)
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Offizialmaxime
Tätigwerden von Amts wegen, ohne Verfahrenseinleitung durch Parteien (gilt im Verwaltungsrecht und Strafrecht; teilweise in Familien- und Kindschaftsverfahren)
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Wann ist das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) heranzuziehen?
Bei fragen nach Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Fragen der sachlichen Zuständigkeit und des Rechtsweges.
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Wozu dient der Zivilprozess?
der Feststellung und Durchsetzung subjektiver Rechte
Wahrung des Rechtsfriedens, Rechtssicherheit
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Dispositionsmaxime
Parteien können Beginn, Gegenstand und Ende des Prozesses bestimmen (Privatautonomie)
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Anhängigkeit
Zustand ab Einreichung der Klage bei Gerricht
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Verhandlungsgrundsatz
Parteien besitzen die Befugnis über den Tatsachenstoff zu verfügen, nur die durch die Parteien beigebrachten Tatsachen spielen im Prozess eine Rolle
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Tatsache
alle inneren und äußeren Geschehnisse und Zustände
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Schlüssigkeit
Eine Klage ist schlüssig, wenn das Klägervorbringen, seine Richtigkeit unterstellt, den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ergibt.
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
Bestreiten
Abweichen des Beklagten- vom Klägervortrag
Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
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