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JahresabschlussAnalyse
Erläutere kurz Strukturbilanzen:
Geeignete Aufbereitungsschemata (Strukturbilanzen) sind dadurch gekennzeichnet, dass in Ihnen
- die Posten der Aktiv u Passivseite
- nach Liquidierbarkeits bzw
- nach Fälligkeitsgesichtspunkten
gegliedert werden.
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Welche Informationsfunktionen hat der Anhang darüberhinaus noch?
Informationsfunktion:
Der Anhang hat die Aufgabe, über die Bilanz u die GuV hinaus e besseres Bild über die Vermögens- Finanz- u Ertragslage zu vermitteln. Deshalb bringt der Anhang dem Jahresabschlussanalytiker durchweg wesentliche Aufschlüsse.
Interpretationsfunktion:
Durch Ergänzungen u Erläuterungen wird die Aussagefähigkeit von Bilanz u GuV erhöht.
Bsp: Angabe zu Geschäften mit nahe stehneden Unternehmen u Personen, Angaben zu Forschungs- u Entwicklungskosten, Vergütung des Abschlussprüfers
Entlastungsfunktion:
Bestimmte Angaben werden nicht in der Bilanz o GuV dargestellt, sondern in den Anhang verlagert
Bsp: Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel, Verbindlichkeits spiegel, Kapitalflussrechnung
Ergänzungsfunktion:
Hier handelt es sich um Informationen, die nicht Inhalt der Bilanz o GuV sind
Bsp: Angaben z außerbilanziellen Geschäften, Angaben zur Berechnung der Pensionsrückstellungen
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Erläutere die Kapitalflussrechnung!
Sie ist gem. § 264 HGB ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Grundlage der Kapitalflussrechnung ist der Cashflow.
Sie ermöglicht die Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens Zahlungsmittel zu erwirtschaften, die für Ausschüttungen, Investitionen o zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen.
Die Mittelzuflüsse und abflüsse errechnen sich nach folgendem Schema:
Jahresüberschuss
+ Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit
+ Cashfolw aus Investitionstätigkeit
+ Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
= Zahlungsmittel am Jahresende
Die Bezeichnung „Kapitalflussrechnung“ ist eigentlich irreführend, da das Kapital in der Regel nicht liquide ist und sich innerhalb eines Jahres zumeist kaum bewegt.
Eine korrekte Bezeichnung und zudem eine bessere Übersetzung des englischen Begriffs „cash flow statement“ wäre daher der Terminus „Geldflussrechnung“.
Die Kapitalflussrechnung ist als spezielles Zusatzinstrument für die Einschätzung der finanziellen Lage sinnvoll, da es wertvolle Informationen für die Finanzlage liefert und Herkunft sowie Verwendung finanzieller Mittel systematisch gegenüberstellt.
Dementsprechend kann die Kapitalflussrechnung auch als Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung oder als Finanzflussrechnung bezeichnet werden, in der die Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel dokumentiert, sowie die Ein- und Auszahlung der betrachteten Periode strukturiert abgebildet wird.
Um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen zu können, müssen jedoch Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Zahlungsströme innerhalb des Unternehmens analysiert werden.
Die unzulängliche Liquiditätsorientierung des Jahresabschlusses verschleiert den klaren Einblick in die Finanzlage des Unternehmens.
Es ist nicht gewährleistet, dass drohende Zahlungsengpässe und somit ein Insolvenzantragsgrund (§ 17, § 18 Insolvenzordnung (InsO)) rechtzeitig oder überhaupt erkannt werden.
Es wird zwischen retrospektiven und prospektiven Kapitalflussrechnungen unterschieden. Diese differieren lediglich bezüglich des gewählten Betrachtungszeitraums:
JahresabschlussAnalyse
Erläutere den Eigenkapitalspiegel:
Nach § 264 HGB sind kapitalmakrtorientierte Unternehmen verpflichtet eine Eigenkapitalspiegel aufzustellen.
Ziel des EKSpiegels ist es, den Eigentümern u Gläubigern die Veränderung des Eigenkapitals innerhalb eines Geschäftsjahres offenzulegen.
Damit wird gleichzeitig die Verwendung des Jahresüberschusses gezeigt.
JahresabschlussAnalyse
Was versteht man unter Bilanzpolitik?
Bilanzpolitik- Definition
Die Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten, um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen, z.B.: ein hoher Gewinn, ein hoher Eigenkapitalausweis oder eine niedrige Bilanzsumme um die Prüfungspflicht nach § 316 HGB zu vermeiden; oftmals soll auch einfach ein bestimmter Wert (z.B. das den Aktionären verkündete Gewinnziel) erreicht werden.
Bilanzpolitik ist ein zweiseitiges Schwert: so führt ein hoher Gewinnausweis in einem Jahr üblicherweise zu geringeren Gewinnen in den Folgejahren.
Bilanzpolitische Instrumente:
Im lfd. Jahr:
Um die Vermögensstruktur zu beeinflussen:
- Kauf o Leasing von AV
- Erhöhung/ Verminderung von Warenbeständen/ Vorräten
Um die Kapitalstruktur zu verändern könnte:
- kurzfristiges FK kann umgewandelt werden in
langfristiges FK
- Zuführung von neuem Eigenkapital
Bilanzierungswahlrechte/ Ansatzwahlrechte
Folgende Aktivierungswahlrechte führen im Jahr der Ausübung zu einem höheren Vermögens- und Gewinnausweis in der HB:
Wird ein Bilanzierungswahlrecht ausgeübt, führt dies in den Folgejahren i.d.R. zu geringeren Gewinnen, da die aktivierten Bilanzposten planmäßig abgeschrieben bzw. aufgelöst werden.
Als Passivierungswahlrecht kommt lediglich Art. 28 EGHGB für Altzusagen (Pensionszusagen vor dem 1. Januar 1987) in Betracht.
Bewertungswahlrechte
Gliederungs- bzw. Ausweiswahlrecht
- z.B für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (§265 (5) 2 HGB).
- GuV nach GKV oder UKV
Bilanzpolitik im Anhang
Die Bilanzpolitik eines Unternehmens kann im Wesentlichen aus dem Anhang des Jahresabschlusses herausgelesen werden. Dort muss das Unternehmen nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben, d.h. z.B., ob linear oder degressiv abgeschrieben wurde, ob aktive latente Steuern aktiviert wurden, welche Kosten in die Herstellungskosten einbezogen werden, ob Vorräte mit FiFo bewertet werden etc.
Allerdings lassen sich daraus kaum quantitative Unterschiede ablesen: wenn ein Unternehmen angibt, dass es degressiv abschreibt, kennt man nicht den Unterschied in € zu einer linearen Abschreibung. Man kann jedoch ableiten, ob ein Unternehmen eher konservativ bilanziert oder im Gegensatz z.B. alle Aktivierungswahlrechte nutzt, um hohe Gewinne auszuweisen. Bei den Aktivierungswahlrechten ist der Unterschied auch quantitativ ersichtlich, da diese zu eigenen Bilanzposten führen.
JahresabschlussAnalyse
Zusammenfassen:
Ausgangspunkt der Analyse ist der HGB Jahresabschluss der Unternehmung.
Bestehend aus Bilanz und GuV (§ 242 HGB) bei KapGes kommt der Anhang § 264 HGB hinzu.
Der Gesetzgeber schreibt vor, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen- Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.
Allerdings soll dies unter der Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geschehen.
Danach sind eine Vielzahl von Einzelvorschriften einzuhalten:
- Vorsichtsprinzip
- Anschaffungswertprinzip
- Bilanzierungswahlrechte u verbote.
Der JA muss also aufbereitet werden:
mögliche Über- und Unterbewertungen sollen aufgedeckt und eine entsprechende Umwertung vorgenommen werden hin zur Strukturbilanz.
Dabei werden einige Bilanzpositionen mit anderen saldiert und/ oder zusammengefaßt.
Das Ergebnis dieser
- Umwertung
- Saldierung und
- Gruppierung
ist die Strukturbilanz.
Die Bilanzsumme kann sich hierbei ändern.
Anhand der Strukturbilanz kann dann die Bilanz nach
- Vermögensstruktur
- Kapitalstruktur
- Finanzstruktur
- Liquidität ausgewertet werden
JahresabschlussAnalyse
Welche Aufbereitungsmaßnahmen sind möglich?
Berücksichtigung der stillen Reserven
- Wertsteigerung von Anlagevermögen
- Vorräte wurden nur zu Herstellungskosten
aktiviert (Untergrenze)
- nicht aktivierte selbst geschaffene VG des AV
sofern marktfähig
- Pensionsrückstellungen
- Passive latente Steuern
Stille Reserven auf der Aktivseite sind von den entsprechenden Posten auf der Passivseite abzuziehen.
Stille Reserven werden natürlich nur berücksichtig, wenn ihre Höhe errechnet o mind. geschätz werden kann.
Beachte: bei der Auflösung einer stillen Reserve, die kurz bevor steht, ist die Ertragssteuerbelastung zuberücksichitgen (30 %)
Der gegenteilige Fall ist die Überbewertung:
- aktivierter derivate Firmenwert (§246 HGB)
- aktiviertes Disagio § 250 (3) HGB und
- aktivierte, aber nicht marktfähige selbsthergestelltes
imm. Anlagevermögen
- aktive Latente Steuern § 274 HGB
stellt keine echten Vermögenswerte dar, daher werden
sie in eine aufbereite Bilanz nicht übernommen!
Diese Sachverhalte führen zu einer Verminderung
des Eigenkapitals
Saldierung
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, werden gem
§ 268 (5) 2 HGB, soweit
mit der Produktion begonnen wurde (regelmäßig
Unterstellung) mit den den Vorräten
verrechnet bzw. eine Saldierung vorgenommen.
Sie stellen dann kein kurzfristiges FK dar
Gruppierung:
Die nach den Umwertungen u Saldierungen noch verbleibenden Posten sind in einem Aufbereitungsschema zusammenzufassen.
- Anlagevermögen
kann tlw. zusammengefasst werden
- Umlaufvermögen
- Mittel 1. Grades (liquide Mittel)
- Mittel 2. Grades (innerhalb von 3 Monaten liquidierbar)
- Mittel 3. Grades ( nach mehr als 3 Monaten liquidierbar)
Eigenkapital:
Hier schlagen sich sämtliche Umwertungen nieder.
Es kann folgende Rechnung vorgenommen werden:
Gezeichnetes Kapital
- nicht eingeforderte Einlagen
+ Rücklagen
+ stille Reserven
- bestimmte Aktivposten: akt. lat St., Firmenwert, Disagio..
+/- Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
+/- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
- auszuschüttender Betrag
= Eigenkapital f Zwecke der Jahresabschlussanalyse
Fremdkapital:
(nach § 268, 285 HGB Fristigkeiten)
- Kurzfristig bis zu einem Jahr fällig
(VerbLuL, PRAP, Kontokorrent..)
- Mittelfristig, Laufzeit mehr als ein Jahr
Schuldwechsel mit mehr als 3 Monaten,
Darlehen bis ein Jahr..
- Langfristig, Laufzeit mehr als fünf Jahre
Pensionsrückstellungen
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Erläutere selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens:
- Entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV sind gemäße
§ 246 (1) HGB zu aktivieren.
- Nicht entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV können
gem § 248 (2) HGB aktiviert werden.
-> Wahlrecht im HGB (steuerrechtlich nicht möglich!)
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Erläutere Pensionsrückstellungen:
- Zahlungsverpflichtungen an derzeitige o frühere MA
- Höhe u Zeitpunkt der Zahlung ist meist ungewiss
- gem. § 253 (1) HGB sind sie mit dem
Erfüllungsbetrag anzusetzten, das heißt:
zukünftig eintretende Kostensteigerungen o auch
Senkungen müssen berücksichtigt werden.
- da sie Zahlungsverpflichtungen darstellen u kein
Haftungskapital, werden sie i.d.R. dem
- langfristigem Fremdkapital zugeordnet
Erfüllungsbetrag (engl. settlement value) ist im Bilanzrecht der Bewertungsmaßstab für Verbindlichkeiten und Rückstellungen und bezeichnet den Betrag, mit dem ein bilanzierender Schuldner eine Verbindlichkeit bei deren Fälligkeit zu erfüllen hat.
Den bestimmten Rechtsbegriff des Erfüllungsbetrags gibt es nur bei Passiva.
Hier stellt der Erfüllungsbetrag einen Bewertungsmaßstab dar, mit dessen Hilfe die Höhe von Verbindlichkeiten an ihrem Fälligkeitstag bestimmt wird.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom Mai 2009 hat für Verbindlichkeiten und Rückstellungen einheitlich den Begriff des Erfüllungsbetrags eingeführt, nachdem vorher für Verbindlichkeiten der Rückzahlungsbetrag maßgeblich war.
Diese Klarstellung sollte erreichen, dass nur die mit einem vorherigen Geldzahlungsfluss entstandenen Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden können, während Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen vom Schuldner zu erfüllen sind.
[1] Demnach stellt der Erfüllungsbetrag den Betrag dar, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit sicher (bei Schulden) oder wahrscheinlich (bei Rückstellungen) aufzubringen ist.
JahresabschlussAnalyse
Nenne Bsp. für das Anfallen von passiven latenten Steuern:
- selbst geschaffene imm. VG dürfen in der HB gem.
§ 248 HGB aktiviert werden
(steuerrechtich ist das nicht möglich)
- Vorräte werden in der HB z.B. mit FiFo bewertet
und damit höher, als in der StB, in der nur
mit Lifo o Durchschnitt bewertet werden darf
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Nenne Bsp für das Entstehen von aktiven latenten Steuern!
- Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips sind auch
bei nur vorübergehender Wertminderungen die VG des
UV niedriger anzusetzten.
Das StRecht verbietet das § 6 (1) 2 EStG
- Abschreibungen auf Finanzanlagen, auch wenn die Wertminderung nur vorübergehend
sein sollte (steuerrechtlich nur bei dauerhafter Wertminderung)
- Handeslrechtlich müssen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften Rückstellungen
gebildet werden, diese mindern den Gewinn
(steuerrechtlich ist dies § 5 (4a) ESTG verboten)
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Timing Konzept:
Nach diesem GuV orientierten Timing Konzept ergeben sich latente Steuern als Differenz zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand einer Periode u dem Steueraufwand, der sich ergeben hätte, wenn das Ergbenis der HB Grundlage für die Besteuern wäre.
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