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ÖRecht
Verfassungsrecht
=Verfassungsurkunde
ÖRecht
Staatsrecht
= Inhalt (Verhältnis Staat-Bürger)
1. Staatsorganisationsrecht
2. Grundrechte
3. Internationale und europäische Integration
ÖRecht
Ist die Europäische Union ein Staat?
Nein
1. kein Staatsvolk (keine Staatsangehörigkeit)
2. keine originäre souveräne Staatsgewalt
ÖRecht
Sind die deutschen Bundesländer Staaten?
Nein
1. kein Staatsvolk (nur dt. Staatsvolk)
2. keine Souveränität (Gewalt ist abgeleitet vom Bund)
ÖRecht
Rangstufenordnung der Normen
1. Grundgesetz
2. Bundesgesetz (formelles Gesetz)
3. Rechtsverordnung des Bundes (Art.31)
4. Landesverfassung
5. Landesgesetz
ÖRecht
Unterschied Rechtsverordnung vs. Satzung
Satzung = Normen, die von Selbstverwaltungskörperschaften zu Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden
Rechtsverordnung = Art. 80 GG abstrakt-generelle Regelung, die von der Exekutive auf der Grundlage eines Parlamentsgesetzes erlassen wird
ÖRecht
Könnte in einem Bundesland durch die Änderung der Landesverfassung die Monarchie (ein Drei-Klassen-Wahlrecht) eingeführt werden?
ÖRecht
(demokratische Legitimation)
Verfassunggebende Gewalt
= institutionell-funktionelle Legitimation Art.20II
ÖRecht
(demokratische Legitimation)
Verfasste Gewalt
Organisatorisch-personelle Legitimation
Sachlich-inhaltliche Legitimation
--> durch Parlamentsgesetz sind Weisungen demokratisch legitimiert
ÖRecht
Liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der Wahl vor, wenn Bürger B seinen Entschluss der Wahl in einer Zeitungsannonce ankündigt oder er im Foyer des Wahllokals seinen Stimmzettel ausfüllt?
Annonce = kein Verstoß: freiwillige Offenbarungen vor und nach der Wahl sind zulässig
Stimmungsabgabe im Foyer = Verstoß: Offenbarungen sind während der Wahl unzulässig
ÖRecht
Liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der Wahl vor, wenn die BReg unmittelbar vor der Wahl in großem Umfang Öffentlichkeitsarbeit betreibt?
Nein, grds. darf BReg informieren, aber:
--> staatliche Ressourcen dürfen nicht einseitig (nur für 1 Partei) eingesetzt werden
--> verstößt sonst gegen Gleichheit & Freiheit
ÖRecht
Prinzip der Gesetzmäßigkeit
Gesetz = Zentrum der Rechtsstaatlichkeit
Vorrang des Gesetzes Art.20III
Kein Handeln der Exekutive und Judikative gegen das Gesetz --> Abweichungsverbot, Anwendungsgebot
Vorbehalt des Gesetzes
Kein Handel der Legislative ohne Gesetz
--> kein totaler Vorbehalt, nur bei wesentlichen Entscheidungen
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