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Platzierung des Laryngoskops
- Zunge mit Spartel nach links drängen
- freie Sicht auf den Kehlkopf
- Spartel zwischen Zungengrund und Epiglottis schieben auf Höhe der Plica glossoepiglottica mediana
- daraufhin richtet sich die Epiglottis auf
Die Notfallmedizin befasst sich mit der Erkennung einer Notfallsituation und Behandlung von Notfällen. Zu den Aufgaben eines Ersthelfers gehören
Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen
Welches Symptom gilt als ein zuverlässiges, sicheres Zeichen eines Kreislaufstillstands?
Atemstillstand
Welche Aussagen zur Thoraxkompression (Herzdruckmassage) bei den Basismasnahmen der Reanimation sind richtig?
Die Tiefe der Thoraxkompressionen sollte 5 cm sein.
Was ist vor Beginn einer Laienreanimation zu prüfen?
Bewusstsein, Atmung
Was muss bei der korrekten Durchführung der Reanimation beachtet werden?[
Es erfolgen abwechselnd 2 Beatmungen und 30 Thoraxkompressionen.
Zur Einschätzung der Art des Notfalls wird primär vor Beginn der Notfallbehandlung, der sog. diagnostische Block angewendet. Zu dem diagnostischen Block in der Notfallmedizin zählen
Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen - Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
Ein plötzlicher Atemkreislaufstillstand kann durch ein akutes Kreislauf- oder Lungenversagen entstehen. Welches primäre Vorgehen ist in diesem Fall notfallmedizinisch richtig?
Das Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung vitaler Kreislauf- und Atemfunktion.
Ziele der Atemwegssicherung bei einer Reanimation sind
Optimale Oxygenierung mit kontinuierlichem Freihalten der Atemwege und Reduktion der Aspirationsgefahr.
Korrekter Handlungsablauf nach Auffinden einer leblosen Person ist:
Überprüfung der Atmung durch gleichzeitiges Sehen-Hören-Fühlen
Zu den Vitalfunktionen zählen
Kreislauf, Atmung und Bewusstsein
Erste Hilfe ist eine rechtmäßige Handlung. Grundsätzlich braucht ein Ersthelfer nach geleisteter Hilfe an einem Notfallort [u]nicht[/u] mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn er die ihm bestmögliche Hilfe geleistet oder sachgerecht gehandelt hat. Der Ersthelfer ist von der Erste-Hilfe-Leistung entbunden:[
Wenn die Hilfeleistung [u]nur[/u] unter der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des Helfers möglich wäre.
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