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Baurecht
Mischgebiet nach § 6 BauNVO
- dadurch gekennzeichnet, dass es sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient
- die Hauptnutzungsarten stehen nicht in einem Rangverhältnis zueinander
- dennoch darf die gebotene Durchmischung weder qualitativ noch quantitiv gestört werden
Baurecht
"Sich-Einfügen" in die nähere Umgebung
= wenn sich ein Vorhaben innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, es sei denn, es lässt die gebotene Rücksicht auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen
Baurecht
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
liegen nicht mehr vor, wenn das Gebäude städtebauliche Missstände aufweist
Baurecht
"offensichtlich" und "auf das Abwägungsergebnis von Einfluss" iSv § 214 I 1 Nr.1 BauGB
offensichtlich = alles, was zur äußeren Seite des Abwägungsvorgangs gehört; beruht auf objektiv fassbaren Indizien
auf das Abwägungsergebnis von Einfluss = wenn aufgrund objektiver Umstände die konkrete Möglichkeit besteht, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis sein kann
Baurecht
städtebauliche Vereinbarkeit
§ 31 II Nr. 2 BauGB
vertretbar ist grds. jede Bebauung, die gemäß den Grundsätzen des § 1 V bis VII im Bebauungsplan hätte festgesetzt werden können
Baurecht
P: VSS für ein Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen des Nachbarschutzes
hM:
es gelten die allgemeinen Grundsätze - der Verstoß gegen Nachbarrechte muss zu schweren Gefahren für ein wichtiges Rechtsgut führen oder die Nachbarinteressen gegenüber den Interessen des Bauherrn deutlich überwiegen
aA:
es genügt die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift
- anderenfalls stehe der Nachbar bei einem nicht genehmigten Bau schlechter als bei einem rechtswidrig genehmigten Vorhaben, ohne dass es für diese Differenzierung eine hinreichende Rechtfertigung gebe
- zudem habe die Einführung von Anzeige- und Genehmigungsfreistellungsverfahren allein zu einer Entlastung der Bauherren, nicht aber zu einer Belastung der Nachbarn führen sollen
Baurecht
Firsthöhe
Höhe des Dachs
Baurecht
kerngebietstypisch
-> maßgeblich ist der Störungsgrad
-> hilfreiches Kriterium: ob für ein größeres und allgemeines Publikum aus einem größeren Einzugsbereich erreichbar oder erreichbar sein soll
Baurecht
Prüfungsschema für die Mittel der Bauleitplanung
1. Erforderlichkeit der Bauleitplanung § 1 I BauGB:
erforderlich, wenn die Aufstellung des Bebauungsplans bzw. der konkreten Festsetzung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde geboten ist, d.h. wenn sie in ihrer Zielsetzung von legitimen städtebaulichen Interessen getragen ist (Planungsbedürfnis)
2. Beachtung der gesetzlichen Planungsleitsätze (Planungsschranken):
- zwingende gesetzliche Anforderungen wie die Ziele der Raumordnung nach § 1 IV BauGB
- sog. Optimierungsgebote wie zB die Trennung von Wohngebieten und immissionsträchtigen Anlagen nach § 50 BImSchG
-> Interkommunales Abstimmungsgebot (§ 2 II BauGB)
-> Fachplanerisches Vorgehen (zB Beachtung des Straßenbaus, Naturschutz)
-> Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 1a III BauGB)
-> Abhängigkeit des Bebauungsplans vom Flächennutzungsplan (§ 8 II 1 / 214 BauGB)
-> allgemeingültige Planungsprinzipien (zB konkret und bestimmt)
3. Beachtung des Abwägungsgebots:
gem. § 1 VI und VII BauGB sowie Art. 20 III GG ist das Abwägungsgebot das Zentralproblem der Bauleitplanung
Baurecht
Beherbungsbetrieb
= wenn die Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können
Baurecht
Anlagen für soziale Zwecke
dienen in einem weiten Sinn der sozialen Fürsorge und der öffentlichen Wohlfahrt
-> Nutzungen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind
-> nach allg. Ansicht auch Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber
Baurecht
Materielle Vorgaben für die Erstellung eines Bebauungsplans
- Der Bebauungsplan muss zunächst gem. § 1 III 1 BauGB für die städtebauliche Entwicklung erforderlich sein: bereits zu bejahen, wenn eine Planung nach der Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten erscheint (nicht bei negativ Planung/Verhinderungsplanung!)
- Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 IV BauGB §§ 17, 8 RaumordnungsG)
- der Bebauungsplan ist grds. aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 II 1 BauGB); Abweichung ggf. möglich
- numerus clausus: Einschränkung des Planungsermessens der Gemeinde durch § 9 BauGB: mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan
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